Kostenerstattung

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Heil­praktiker­kosten erstatten.

Für gesetzlich Krankenversicherte besteht jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Heilpraktiker-Kranken­ver­sicherung abzuschließen. Bitte in­formieren Sie sich bei den jeweiligen Versicherungs­gesell­schaften, welche Leistungen sie nach dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker (GebüH) in welchem Um­fang erstatten.

Die Erstattung bei privatversicherten Patienten hängt ebenfalls vom verein­barten Tarif und der jeweiligen Ver­sicherungsgesellschaft ab.

Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Privaten Krankenkasse, Heilpraktiker-Zusatzversicherung, Beihilfe oder Post-Beamten-Kasse einreichen können.

Selbstzahler können die Be­hand­lungs­kosten nach §10 EstG von der Steuer absetzen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Ihre Heilpraktikerin Ulrike Pötzsch

030 120 74 380