Kostenerstattung

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Heilpraktikerkosten erstatten.

Für gesetzlich Krankenversicherte besteht jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Heilpraktiker-Krankenversicherung abzuschließen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften, welche Leistungen sie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in welchem Umfang erstatten.

Die Erstattung bei privatversicherten Patienten hängt ebenfalls vom vereinbarten Tarif und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.

Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Privaten Krankenkasse, Heilpraktiker-Zusatzversicherung, Beihilfe oder Post-Beamten-Kasse einreichen können.

Selbstzahler können die Behandlungskosten nach §10 EstG von der Steuer absetzen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Ihre Heilpraktikerin Ulrike Pötzsch

Wichtiger, juristisch notwendiger Hinweis:

Alle hier aufgeführten Maßnahmen beruhen auf Therapien, die von der Schulmedizin nicht anerkannt werden. Jeder, der eine solche Behandlung durchführt, tut es in der Kenntnis, das die Therapien nicht “wissenschaftlich nachgewiesen” sind.

030 120 74 380